Ambulante Schlafuntersuchung

(Schlafscreening, Polygrafie)

Zum Überblick

Zur Abklärung von Schlafatemstörungen - wie dem obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS) - ist vor einer Zuweisung in ein Schlaflabor diese ambulante Untersuchung erforderlich, um das weitere Vorgehen und die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung abzuschätzen.


Empfohlen bei Schnarchen, beobachteten Atemaussetzern und starker Tagesmüdigkeit mit erhöhter Einschlafneigung, aber auch bei schwer einstellbarem Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder häufigem nächtlichem Harndrang. Hier finden sich oft bisher unerkannte Schlafatemstörungen.


Sie machen am Schalter einen Termin aus, an dem Sie zu uns kommen und das Screening Gerät angelegt bekommen, um es in der folgenden Nacht zu tragen. Das Gerät beobachtet, wie Sie während des Schlafes atmen, wie die Sauerstoffsättigung ist, ob Sie schnarchen, etc. Am nächsten Tag bringen Sie das Gerät zurück, wir werten die Aufzeichnung aus und besprechen sie mit Ihnen.


Die Kosten kann ich mit allen Kassen direkt verrechnen.

Terminvereinbarung unter: +43 1 3329231

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.